Elektro-Mobilität

VDE-Norm für die Wallbox – das gehört zum Grundwissen

Für Lade­sta­tio­nen, wie zum Bei­spiel Wall­bo­xen, und die Ener­gie­ver­sor­gung von Elek­tro­fahr­zeu­gen gibt es ganz spe­zi­el­le Sicher­heits­an­for­de­run­gen. Die­se beschreibt die seit März 2019 gel­ten­de, aktua­li­sier­te VDE-Norm 0100–722. Auch als VDE-Anwen­dungs­re­gel „Tech­ni­sche Anschluss­re­geln Nie­der­span­nung“ (TAR Nie­der­span­nung) bekannt, regelt sie Anschluss und Betrieb von Bezugs­an­la­gen am Nie­der­span­nungs­netz – wozu auch Wall­bo­xen gehö­ren. Alle in die­ser VDE-Norm für die Wall­box ent­hal­te­nen Rege­lun­gen sind für jeden Instal­la­teur sowie für jeden Betrei­ber von öffent­li­chen und pri­va­ten Lade­sta­tio­nen ver­pflich­tend. Gera­de für pri­va­te Lade­ein­rich­tun­gen gel­ten dabei ganz beson­de­re Vorgaben.

Einer der wich­tigs­ten Aspek­te der VDE-Norm für die Wall­box ist, dass sämt­li­che Lade­vor­rich­tun­gen für Elek­tro­fahr­zeu­ge beim Netz­be­trei­ber ange­mel­det sein müs­sen – und zwar schon bevor die­se über­haupt instal­liert sind.

Die Wallbox vorher anmelden und rechtlich auf der sicheren Seite sein

Gera­de für älte­re Häu­ser, aber auch für Neu­bau­ten, bei deren Erbau­ung das Auf­la­den eines Elek­tro­fahr­zeugs nicht berück­sich­tigt wur­den, kann sich die Instal­la­ti­on einer Wall­box schnell zu einer ech­ten Her­aus­for­de­rung ent­wi­ckeln. Denn das Elek­tro­netz des Gebäu­des ist sel­ten auf eine sol­che Belas­tung aus­ge­legt. Als mobi­le Strom­ver­brau­cher mit rela­tiv gro­ßer Leis­tung gestal­tet sich der Ener­gie­ver­brauch von Elek­tro­fahr­zeu­gen groß und schwer plan­bar. Zudem ist das Poten­zi­al eines Haus­an­schlus­ses spä­tes­tens dann erschöpft, wenn mehr als ein Fahr­zeug gela­den wer­den soll. Die VDE-Norm für die Wall­box kann an die­ser Stel­le Abhil­fe schaffen.
Um das Pro­blem einer mög­li­chen Über­las­tung des Haus­an­schlus­ses zu umge­hen, ist es in der Regel not­wen­dig, die­sen zu ver­stär­ken oder zu erwei­tern. Damit das rei­bungs­los funk­tio­niert, for­dert die VDE-Norm für die Wall­box sowohl die Zustim­mung des Netz­be­trei­bers als auch die Anmel­dung der Wall­box bei die­sem. Ein ent­spre­chen­des For­mu­lar stellt die VDE|FNN allen Instal­la­teu­ren und (zukünf­ti­gen) Betrei­bern bereit. Vor der Instal­la­ti­on ange­mel­det, ist der ers­te wich­ti­ge Schritt zur rechts­kon­for­men Ein­rich­tung einer Wall­box getan.

Sicherheit geht immer vor – das schreibt die VDE-Norm für die Wallbox fest

Das Auf­la­den von Elek­tro­fahr­zeu­gen stellt für das Strom­netz immer eine zusätz­li­che, hohe Belas­tung dar. Das Auto über die ganz nor­ma­le Schutz­kon­takt­steck­do­se zu laden, ist des­we­gen alles ande­re als eine gute Idee. Nach der VDE-Norm ist dies in jedem Fall zu ver­mei­den, sind sol­che Steck­do­sen doch für den rei­nen Haus­ge­brauch und ähn­li­che Anwen­dun­gen aus­ge­legt. Aus die­sem Grund sind sie nur für begrenz­te Zeit­räu­me mit dem maxi­ma­len Bemes­sungs­strom von 16 A belast­bar. Das Auf­la­den eines Elek­tro­fahr­zeugs nimmt jedoch meh­re­re Stun­den Lade­zeit in Anspruch. Das kann zu einem erhöh­ten Wider­stand im Strom­kreis sowie zu einer unzu­läs­si­gen Erwär­mung füh­ren und die Brand­ge­fahr erhö­hen. Laut VDE-Norm soll­ten Fahr­zeug­hal­ter des­we­gen immer bes­ser auf eine Wall­box zurückgreifen.
Wich­tig ist dabei: Nur Elek­tro­fach­kräf­te dür­fen Bewer­tung, Pla­nung und Instal­la­ti­on sowie Erwei­te­rung, Ände­rung und Instand­hal­tung einer Lade­sta­tio­nen über­neh­men. Das schreibt die VDE-Norm für die Wall­box ganz kon­kret vor. Elek­tro­fach­kräf­te soll­ten zudem alle Vor­schrif­ten in Bezug auf die Instal­la­ti­on von Lade­sta­tio­nen in Gewer­be- und Indus­trie­ge­bäu­den ken­nen. Hier gibt es näm­lich Berei­che, in denen die VDE-Norm die Ein­rich­tung einer Wall­box ver­bie­tet. Denn in feu­er- oder explo­si­ons­ge­fähr­de­ten sowie in explo­siv­stoff­ge­fähr­de­ten Berei­chen ist dies aus brand­schutz­tech­ni­schen Grün­den untersagt.

Richtig laden mit der VDE-Norm für die Wallbox

In Sachen Brand­schutz schreibt die VDE-Norm vor, dass eine Wall­box über eine eige­ne Feh­ler­strom-Schutz­ein­rich­tung ver­fü­gen muss, deren Bemes­sungs­dif­fe­renz­strom nicht grö­ßer als 30 mA sein darf. Ist die Wall­box zudem mit einer Steck­do­se oder einer Fahr­zeug­kupp­lung nach der Nor­men­rei­he DIN EN 62196 aus­ge­stat­tet, so muss es auch eine Schutz­vor­keh­rung gegen Gleich­feh­ler­strö­me geben. Bei man­chen Lade­sta­tio­nen sind die­se bereits inte­griert. Ver­fügt eine Wall­box über die­se inte­grier­ten Schutz­or­ga­ne, so muss der Brand­schutz je nach Wall­box­typ durch einen selek­ti­ven Feh­ler­strom­schutz­schal­ter vom Typ A oder Typ B rea­li­siert sein. Geeig­net dafür sind:

  • Feh­ler­strom-Schutz­ein­rich­tung (RCD) Typ B
  • Feh­ler­strom-Schutz­ein­rich­tung (RCD) Typ A in Ver­bin­dung mit einer geeig­ne­ten Ein­rich­tung zur Abschal­tung der Ver­sor­gung im Fall von Gleich­feh­ler­strö­men > 6 mA

Nach den Vor­ga­ben der VDE-Norm gilt zudem: Für jeden Anschluss von Elek­tro­fahr­zeu­gen muss ein eige­ner Strom­kreis bereit­ge­stellt wer­den. Alle Anschluss­punk­te müs­sen dabei über einen Über­strom- bzw. einen Über­span­nungs­schutz ver­fü­gen. Schutz­kon­takt­stel­len sind nach der VDE-Norm für eine Wall­box nicht erlaubt. Wei­ter for­dert die Norm eine Steue­rungs­schnitt­stel­le sowie die ver­pflich­ten­de Ein­hal­tung der Sym­me­trie­an­for­de­run­gen, also einen sym­me­tri­schen Anschluss und Betrieb der Wallbox.

Anwenderfreundlich und besser nutzbar

Ein wei­te­rer Vor­teil die­ser VDE-Norm ist, dass sie ein anwen­der­freund­li­ches und kom­pak­tes Basis­re­gel­werk für die Ebe­ne der TAR Nie­der­span­nung bil­det. Wo vor­her neun unter­schied­li­che Regel­wer­ke gal­ten und zur Instal­la­ti­on einer Wall­box her­an­ge­zo­gen wer­den muss­ten, gilt heu­te mit die­ser VDE-Norm nur ein ein­zi­ges. Für Elek­tro­in­stal­la­teu­re macht das die Ein­rich­tung von Lade­sta­tio­nen für Elek­tro­fahr­zeu­ge nicht nur ein­fa­cher, son­dern auch siche­rer. Und davon pro­fi­tie­ren am Ende auch die Kun­den – dank einer kom­for­ta­bel nutz­ba­ren Lade­sta­ti­on für ihr E‑Auto.

Darum sollten Sie Ihr Elektroauto nicht mit SchuKo-Stecker laden

Jedes Elek­tro­fahr­zeug lässt sich an einer ganz nor­ma­len, haus­halts­üb­li­chen Steck­do­se mit 230 Volt auf­la­den, so viel steht fest. Doch auch wenn die­se Metho­de so schön unkom­pli­ziert scheint, soll­te sie wirk­lich nur im Not­fall grei­fen. Denn sicher ist die­se Vari­an­te nicht. Im Gegen­teil: Nor­ma­le Strom­lei­tun­gen hin­ter dem Schu­Ko-Ste­cker sind nicht für eine solch hohe Dau­er­be­las­tung aus­ge­legt, wie sie beim Auf­la­den eines Elek­tro­fahr­zeugs auf­tritt. Die Fol­gen kön­nen Kurz­schlüs­se und Kabel­brän­de sein, die nicht nur zu Schä­den an Fahr­zeug und Gebäu­de, son­dern auch zu schwe­ren Ver­let­zun­gen füh­ren kön­nen. Des­we­gen soll­ten Sie den Kauf Ihres E‑Autos direkt mit der Instal­la­ti­on einer Lade­sta­ti­on oder Wall­box verbinden.

Eine Lade­sta­ti­on garan­tiert das siche­re Laden von Elek­tro­fahr­zeu­gen zu Hau­se über den hei­mi­schen Strom­an­schluss. Dabei umfasst sie sowohl die Steck­ver­bin­dung für das Lade­ka­bel, die Ver­bin­dung zum Wech­sel­strom­netz als auch wei­te­re Funk­tio­nen, die es für einen rei­bungs­lo­sen Strom­fluss braucht. Ein­fach an der Wand in der Gara­ge oder außen an der Haus­wand mon­tiert, sorgt sie dafür, dass das Auto schnell und sicher lädt. Und zwar rund fünf Mal schnel­ler als über die nor­ma­le Steckdose.

Nur für Fachkräfte – die Installation einer Ladestation ist nichts für Hobby-Elektriker

Was viel­leicht amü­sant klingt, ist tat­säch­lich ernst. Denn eine Lade­sta­ti­on lädt das Elek­tro­fahr­zeug über einen lan­gen Zeit­raum mit sehr hoher Strom­stär­ke auf. Damit es dabei nicht zu Schä­den am Eigen­tum des Fahr­zeug­hal­ters, am Fahr­zeug selbst oder an Per­so­nen kommt, ist die rich­ti­ge Instal­la­ti­on der Wall­box beson­ders wich­tig. Das wie­der­um erfor­dert eini­ges an Fach­wis­sen und Exper­ti­se, über die nur eine Fach­kraft ver­fügt. Wer eine Lade­sta­ti­on im eige­nen Zuhau­se haben möch­te, ist des­halb mit einem Anruf beim Elek­tri­ker auf der siche­ren Seite.

Diese Fakten zum Fahrzeug sollten bekannt sein

An ers­ter Stel­le – noch vor der eigent­li­chen Instal­la­ti­on der Wall­box – geht es zunächst um die Wahl der pas­sen­den Lade­sta­ti­on. Hier­für ist es not­wen­dig, zu wis­sen, wie hoch die maxi­ma­le Lade­leis­tung des Elek­tro­fahr­zeu­ges ist. Soll die Lade­sta­ti­on dem Auf­la­den meh­re­rer Fahr­zeu­ge die­nen, ist das Fahr­zeug mit der höchs­ten maxi­ma­len Lade­leis­tung der Maß­stab. In einem zwei­ten Schritt geht es dar­um, die Art des Lade­ka­bels und des dazu­ge­hö­ri­gen Ste­ckers genau zu defi­nie­ren. Denn nicht jede Lade­sta­ti­on hat auto­ma­tisch den pas­sen­den Ste­cker für jedes Fahr­zeug. Des­we­gen soll­te vor der Instal­la­ti­on einer Wall­box geprüft sein, wel­che Anschluss­mög­lich­kei­ten das Fahr­zeug unter­stützt. Umge­kehrt ist auch zu beach­ten, wel­chen Ste­cker­ty­pen die Lade­sta­ti­on erfordert.

All­ge­mein gibt es zwei Arten von Lade­sta­tio­nen: eine Vari­an­te mit einem fest ange­schlos­se­nen Kabel (Typ 1‑Ladestecker oder Typ 1‑Ladekabel) sowie eine Vari­an­te mit einer inte­grier­ten Typ 2‑Steckdose. Letz­te­re erfüllt alle Nut­zungs­kri­te­ri­en für die auf dem euro­päi­schen Markt über­wie­gend ver­wen­de­ten drei­pha­si­gen Lade­vor­rich­tun­gen, die wie­der­um meis­tens stan­dar­di­siert und nach DIN genormt sind. Gera­de für Nut­zer mit meh­re­ren Fahr­zeu­gen bie­tet die­se Aus­füh­rung eini­ge Vor­tei­le. Unser Tipp: Hier auch unbe­dingt auf dyna­mi­sches Last­ma­nage­ment setzen!

Wer sein E‑Auto mit PV-Über­schuss laden möch­te, soll­te zudem vor der Instal­la­ti­on der Lade­sta­ti­on dar­auf ach­ten, dass die­se sowohl Solar­funk­tio­nen als auch das dazu­ge­hö­ri­ge Ener­gie­ma­nage­ment unterstützt.

Eine gute Vorbereitung ist die halbe Installation

Sind die Fak­ten rund um die zu laden­den Fahr­zeu­ge geklärt, so soll­ten Sie mit der Elek­tro­fach­kraft fol­gen­de Fra­gen durch­spre­chen, die eine erfolg­rei­che und siche­re Instal­la­ti­on der Lade­sta­ti­on zu gewährleisten.

  1. Sind alle rechtlichen Voraussetzungen für die Installation der Ladestation geklärt?

    Bevor die Instal­la­ti­on final erfol­gen kann, soll­ten auch alle recht­li­chen Fra­gen in Bezug auf alle Vor­ga­ben von Bau‑, Wohn­ei­gen­tums- und Miet­recht geklärt sein.

  2. Reicht der Netzanschluss, oder muss er erweitert werden?

    Für eine Lade­sta­ti­on mit einer Lade­leis­tung von 11 kW ist in der Regel jeder Netz­an­schluss aus­ge­legt. Wenn der Fahr­zeug­hal­ter jedoch bei­spiels­wei­se einen Whirl­pool oder eine Sau­na an die Strom­ver­sor­gung ange­schlos­sen hat, kann es sein, dass eine Erwei­te­rung des Netz­an­schlus­ses oder die Ein­rich­tung eines Stark­strom­an­schlus­ses nötig. Außer­dem soll­ten Sie beden­ken, ob Sie in Zukunft nicht sogar eine Wall­box mit 22 kW benö­ti­gen. Gibt es schon einen Stark­strom­an­schluss, soll­te ledig­lich eine Anpas­sung der Beschrif­tung im Ver­tei­ler­kas­ten erfolgen.

  3. Wie hoch ist die Anschlussleistung der Ladestation?

    Hier gilt: Lade­sta­tio­nen mit einer Leis­tung unter 12 kW müs­sen beim Netz­be­trei­ber ange­mel­det wer­den; alles über 12 kW ist sogar geneh­mi­gungs­pflich­tig. Ohne eine sol­che Geneh­mi­gung darf die Wall­box nicht in Betrieb genom­men werden.

  4. An welchem Ort soll die Wallbox hängen?

    Die Wahl des pas­sen­den Ortes ist eben­falls sehr wich­tig für die Instal­la­ti­on der Wall­box. Hier­bei geht es sowohl um bau­li­che Aspek­te wie zum Bei­spiel, ob die vor­ge­se­he­ne Wand trag­fä­hig ist oder ob gege­be­nen­falls eine Ste­le genutzt wer­den muss. Wel­che Strom­lei­tun­gen sind außer­dem bereits vor­han­den? Aber auch äuße­re Fak­to­ren sind wich­tig, wie zum Bei­spiel eine wet­ter­ge­schütz­ten Anbrin­gung. Soll die Instal­la­ti­on der Lade­sta­ti­on an einem Ort erfol­gen, der noch nicht über einen Strom­an­schluss ver­fügt, muss die­ser zunächst gelegt wer­den. In die­sem Zusam­men­hang gilt es auch, die Ver­sor­gung im Haus­ver­tei­ler­kas­ten anzu­pas­sen. Zudem soll­te der Fahr­zeug­hal­ter an die­ser Stel­le im Ide­al­fall fest­le­gen, ob es einen Zwi­schen­zäh­ler geben soll, um den Strom­ver­brauch für das Auf­la­den des Wagens trans­pa­ren­ter und die Abrech­nung ein­fach zu gestal­ten. Wei­ter­hin ist hier ein geeig­ne­ter Zeit­punkt, um fest­zu­le­gen, ob sich die Lade­sta­ti­on per LAN oder WLAN steu­ern las­sen soll.

  5. Ist in der Wallbox schon ein FI-Schalter integriert?

    Ein FI-Schal­ter Typ B ist des­we­gen ein Muss, da er poten­zi­ell gefähr­li­che Feh­ler­strö­me ver­hin­dert. Mög­lich ist jedoch auch, dass die gewähl­te Lade­sta­ti­on über eine inte­grier­te DC-Feh­ler­strom­erken­nung ver­fügt. In die­sem Fall reicht die Instal­la­ti­on eines FI-Schal­ters Typ A.

Abschließend: die Kostenfrage

Sind all die­se Fak­to­ren bekannt und wer­den berück­sich­tigt? Dann steht der siche­ren Instal­la­ti­on der Wall­box durch eine Elek­tro­fach­kraft nichts mehr im Wege. Nun stellt sich nur noch die Fra­ge nach den Instal­la­ti­ons­kos­ten der Lade­sta­ti­on. Hier hilft ein Blick in unse­ren Bei­trag über Ihre Fördermöglichkeiten!