Photovoltaik-Anlagen

Was ist Photovoltaik (PV)?

Pho­to­vol­ta­ik wan­delt Son­nen­licht direkt in elek­tri­schen Strom um. Dazu kön­nen Sie eine grö­ße­re Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf dem Dach errich­ten oder ein bis zwei Modu­le auch auf der Ter­ras­se oder am Bal­kon mon­tie­ren. Die PV-Anla­ge besteht aus den Solar­mo­du­len, die mit ihren dar­in ent­hal­te­nen Solar­zel­len das Son­nen­licht auf­neh­men. Über einen Wech­sel­rich­ter wird der erzeug­te Gleich­strom dann in Haus­halts­strom mit 230 Volt umge­wan­delt. Inzwi­schen set­zen schon vie­le pri­va­te Haus­hal­te auf erneu­er­ba­re Ener­gien. Damit ver­brau­chen Sie nicht nur Strom, son­dern pro­du­zie­ren auch wel­chen, sind also so genann­te Prosumer:innen. Im Unter­schied zur Pho­to­vol­ta­ik wird bei der Solar­ther­mie das Licht in Wär­me umgewandelt.

Wer darf eine Photovoltaik-Anlage installieren?

Grund­sätz­lich darf sich jede Pri­vat­per­son und jedes Unter­neh­men eine Solar­strom- oder Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge (PV-Anla­ge) anschaf­fen. Im Ein­zel­fall hängt das aber von Ihren Wohn­ver­hält­nis­sen ab: Gehört Ihnen ein Ein- oder Zwei­fa­mi­li­en­haus kön­nen Sie die­se Ent­schei­dung in der Regel allein tref­fen. Woh­nen Sie in einer Eigen­tums- oder Miet­woh­nung müs­sen die (Mit-)Eigentümer:innen bzw. die Vermieter:innen zustim­men. Auch der Denk­mal­schutz kann eine Hür­de auf dem Weg zur eige­nen PV-Anla­ge sein.

Das „Ja“ der Eigentümer:innen bzw. der Vermieter:innen brau­chen Sie auch dann, wenn Sie ein Ste­cker-Solar­ge­rät für den Bal­kon instal­lie­ren möch­ten. Die­se Strom erzeu­gen­den Gerä­te zum Anschlie­ßen und Los­le­gen (Plug-and-Play) kön­nen Sie auch ohne gro­ßen Pla­nungs- und Instal­la­ti­ons­auf­wand kau­fen und nut­zen. Im Gegen­satz dazu müs­sen Sie bei Solar­an­la­gen, die an oder auf Gebäu­den instal­liert wer­den, zusätz­li­che tech­ni­sche und recht­li­che Vor­ga­ben einhalten.

Theo­re­tisch dür­fen Sie selbst die Solar­mo­du­le auf dem Dach anbrin­gen. Davon raten Fach­leu­te aller­dings ab, da die Her­stel­ler ihre jahr­zehn­te­lan­gen Garan­tien von einer fach­ge­rech­ten Mon­ta­ge abhän­gig machen. Den Anschluss an die Haus­elek­trik und ans Strom­netz muss ohne­hin von an einem Elek­tro­fach­be­trieb erle­digt werden.

Wann lohnt sich eine PV-Anlage?

Ob eine Solar­strom­an­la­ge das Rich­ti­ge für Sie ist, hängt von Ihren per­sön­li­chen Zie­len ab. Wenn Sie etwas für die Umwelt tun möch­ten, lau­tet die Ant­wort ein­deu­tig: Ja!

Aber auch unter rein wirt­schaft­li­chen Gesichts­punk­ten sind Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen meist loh­nend. Heu­te ist es üblich, einen Teil des Son­nen­stroms vom Dach selbst zu ver­brau­chen. Daher ist der Strom­ver­brauch im Haus­halt ein wich­ti­ger Fak­tor. Eine Solar­an­la­ge rech­net sich umso schnel­ler, je mehr Solar­strom Sie direkt selbst ver­brau­chen. Denn für den Strom vom Dach müs­sen Sie viel weni­ger bezah­len als für den Strom aus dem Netz. Rund 30 Pro­zent des Strom­ver­brauchs kann bei einer typi­schen PV-Anla­ge direkt selbst ver­braucht wer­den. Wird dazu noch ein Bat­te­rie­spei­cher ein­ge­baut, kön­nen rund 70 Pro­zent erreicht wer­den. Ganz neben­bei kön­nen Sie mit dem Strom vom Haus­dach Ihren Aut­ar­kie­grad erhö­hen, also unab­hän­gi­ger vom Strom­an­bie­ter werden.

Den Strom aus Ihrer PV-Anla­ge, den Sie nicht selbst ver­brau­chen, kön­nen Sie in das öffent­li­che Netz ein­spei­sen. Dafür erhal­ten Sie eine Ein­spei­se­ver­gü­tung, die eben­falls zur Wirt­schaft­lich­keit der Anla­ge beiträgt.

Seit 30. Juli 2022 ist eine Neu­fas­sung des Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Geset­zes (EEG) in Kraft, das so genann­te „EEG 2023“. Neh­men Sie jetzt eine neue PV-Anla­ge in Betrieb, erhal­ten Sie eine höhe­re Ver­gü­tung pro Kilo­watt­stun­de als frü­her. Für Anla­gen bis 10 kWp sind das 8,6 Cent pro Kilo­watt­stun­de für die Strom­men­ge, die Sie nicht selbst nut­zen, son­dern ins Strom­netz einspeisen.

Mit dem EEG 2023 kön­nen Sie auch eine noch höhe­re Ver­gü­tung (bis 13 Cent pro kWh) bekom­men, wenn Sie den Strom voll­stän­dig ins Strom­netz ein­spei­sen. Aller­dings redu­ziert die PV-Anla­ge dann nicht Ihre Strom­rech­nung. Außer­dem muss die­se Voll­ein­spei­sung dem Netz­be­trei­ber schrift­lich gemel­det wer­den, bevor Sie die Anla­ge in Betrieb nehmen.

Gut zu wis­sen: Die ange­ge­be­nen Ver­gü­tungs­sät­ze sind dem EEG 2023 ent­nom­men, das seit dem 30. Juli 22 in Kraft ist. Die Wer­te der fes­ten Ein­spei­se­ver­gü­tung ste­hen jedoch nicht direkt im Geset­zes­text, son­dern berech­nen sich aus unter­schied­li­chen Anga­ben und Rege­lun­gen des EEG 2023.

Unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen ergibt eine Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge Sinn?

Eine wich­ti­ge Bedin­gung ist eine mög­lichst ver­schat­tungs­freie Dach­flä­che mit einer sta­bi­len, asbest­frei­en Dach­de­ckung. Opti­mal für eine PV-Anla­ge sind eine Süd­aus­rich­tung und eine Dach­nei­gung von 30 Grad. Nei­gun­gen von unter 25 oder über 60 Grad kön­nen den Strom­ge­winn aus der Solar­an­la­ge um bis zu zehn Pro­zent ver­rin­gern. Die Aus­rich­tung der Flä­che und die Son­nen­ein­strah­lung sind also entscheidend.

Obwohl sie nicht so hohe Erträ­ge wie nach Süden aus­ge­rich­te­te Flä­chen brin­gen, sind heu­te auch Anla­gen auf Ost- und West­dä­chern oft sinn­voll. Das bringt über das Jahr betrach­tet zwar nicht den maxi­ma­len Ertrag, die Strom­erzeu­gung ver­teilt sich jedoch stär­ker über die Tages­zei­ten von mor­gens bis abends, somit kann mehr Strom selbst im Haus genutzt werden.

Welche Förderung bekomme ich?

Wenn Sie über­schüs­si­gen Strom ins Netz ein­spei­sen, erhal­ten Sie dafür eine Ver­gü­tung nach dem Erneu­er­ba­re-Ener­gien-Gesetz (EEG). Die Höhe des Ver­gü­tungs­sat­zes ist abhän­gig von der Anla­gen­grö­ße und liegt gemäß EEG 2023 bei 8,6 Cent pro kWh für Anla­gen bis zu einer Grö­ße von 10 kWp. Für grö­ße­re Anla­gen fin­den Sie in unse­rem EEG 2023-Text ein Berech­nungs­bei­spiel. Die­ser Ver­gü­tungs­satz ist heu­te nicht mehr abhän­gig vom Monat der Inbe­trieb­nah­me: Bis Janu­ar 2024 bleibt die­ser Wert gemäß EEG 2023 kon­stant für alle Anla­gen, die neu in Betrieb genom­men wer­den. Bezahlt wird die­ser Ver­gü­tungs­satz, sobald die Anla­ge in Betrieb geht, und zwar für das Jahr der Inbe­trieb­nah­me und wei­te­re 20 Kalenderjahre.

Die EEG-Ver­gü­tung muss vor­ab nicht bean­tragt wer­den. Der Netz­be­trei­ber ist gesetz­lich dazu ver­pflich­tet, den Strom abzu­neh­men und nach den gesetz­li­chen Vor­ga­ben zu ver­gü­ten. Vor­aus­set­zung ist aber eine Anmel­dung im Markt­stamm­da­ten­re­gis­ter und bestimm­te tech­ni­sche Eigen­schaf­ten der Photovoltaik-Anlage.

Die bun­des­ei­ge­ne För­der­bank KfW unter­stützt den Kauf von Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen mit zins­güns­ti­gen Dar­le­hen. Auch in man­chen Kom­mu­nen, von Regio­nal­ver­bän­den oder in eini­gen Bun­des­län­dern gibt es Zuschüs­se für Pho­to­vol­ta­ik-Anla­gen oder für Bat­te­rie­spei­cher, wenn Sie eine Pho­to­vol­ta­ik-Anla­ge anschaf­fen. Die ört­li­chen Klimaschutzmanager:innen oder Energieberater:innen ken­nen in der Regel die Mög­lich­kei­ten und Details.